Die Jagd, ein Thema, das stark polarisiert. Viele Menschen lehnen das Töten von Tieren ab. Den Jägern ist die Jagd Passion. Auf jeden Fall ist der Jagdtrieb tief in uns Menschen verankert. Er äußert sich in den Spielen der Kinder, findet sich in der Jagd nach Geld und Erfolg beim Businessman oder fehlgeleitet auf der Autobahn, wo Menschen samt ihrer Autos zu Jagdobjekten verkommen. Seit jeher dient dieser Trieb aber eigentlich einem existentiellen Grundbedürfnis: Nahrung zu beschaffen. Schon früh in der Geschichte gesellte sich der kulinarische Aspekt hinzu.
Ein bisschen Menschheitsgeschichte der ersten Jäger
Die Geschichte der ersten aufrecht gehenden Menschen begann vermutlich vor ca. 6–7 Millionen Jahren. Diese Urmenschen waren Fleischfresser, und damit auch Jäger. Laut Evolutionstheorie haben sich unsere Ahnen, dank multipler Kreuzungen und Genmutationen in der Artenentwicklung, von den Vorfahren der Schimpansen abgespalten. Auf einen festen Zeitpunkt für diese Abkopplung legt sich die Forschung auch heute noch nicht mit Sicherheit fest. Die Wiege der Menschheit befand sich jedenfalls in Afrika. Vor ca. 1,5–2 Millionen Jahren entwickelte sich dort der Homo erectus. Er war die erste Art der Hominiden, die sich von Afrika auf andere Kontinente ausbreitete.
Der Steinzeitmensch – ein echter Fred Feuerstein
Alle der vor 2–3 Millionen Jahren lebenden Arten von Urmenschen, von denen nur der Homo sapiens überlebte, konnten bereits mit einfachen Werkzeugen umgehen. Der Homo erectus beherrschte als erster den Umgang mit dem Feuer. Diese Hilfsmittel erleichterten unseren Vorfahren das schiere Überleben, zum Beispiel bei der Beschaffung und Zubereitung von Nahrung. Auf der Jagd erbeutete Wildtiere lieferten den Menschen mit ihrem Fleisch eine wichtige Nahrungsgrundlage. Die Felle wurden zu Kleidern und Decken verarbeitet, Knochen und Ge hörn zur Herstellung von Waffen und Werkzeugen verwendet. Während der vegetationsarmen Eiszeit mussten sich unsere Vorfahren sogar vorwiegend von der Ausbeute ihrer Jagdstreifzüge ernähren: Die Menschen fanden nicht mehr genug Nüsse, Wurzeln, Früchte und Pilze. Die nacheiszeitlichen Gesellschaften erleichterten sich die Nahrungsbeschaffung durch die gezielte Einteilung von Arbeitsgruppen. Auf ihren Suchstreifzügen legten diese nomadisch lebenden Jäger und Sammler oft weite Strecken zurück.
Kleine Waffenkunde
Ursprünglich wurde das Wurfholz wohl eher zum Herunterschlagen von hochhängenden Früchten und zur Abwehr von Angreifern verwendet. Irgendwann erkannten unsere Vorfahren jedoch, dass sich auch Kleintiere und Vögel mit diesem Schleuderwerkzeug erlegen lassen. Manche Naturvölker, wie die australischen Aborigines, benutzen auch heute noch Wurfhölzer. In der Steinzeit jagte man in unseren Breiten bereits mit hölzernen Speeren, deren Spitze mit Hilfe von Schneidewerkzeugen geschärft war. Die Neandertaler fertigten Lanzen mit Steinspitzen und Harpunen. Diese Wurf und Stechwaffen erlaubten es unseren Vorfahren, auch größere Tiere zu jagen. Fragmentarische Waffenfunde legen heute nahe, dass der Gebrauch primitiver Pfeile und Bögen bereits in der ausgehenden Altsteinzeit gebräuchlich war, während die ersten Armbrüste erst im Altertum hergestellt wurden. Im Mittelalter entwickelten die Waffenschmiede Pfeile und Bögen weiter, um größere Zieldistanzen zu überbrücken und eine bessere Treffgenauigkeit zu erreichen. Mit der Erfindung des Schießpulvers im 13. Jahrhundert begann die Geschichte der Feuerwaffen. Den ersten kurzläufigen Schießeisen gesellten sich im Laufe weniger Jahrhunderte auch langläufige Gewehre hinzu. Die schnellsten Entwicklungsschübe bei der Waffentechnik fanden im 19. und 20. Jahrhundert statt. Während die historische Jagd keine Beschränkungen im Hinblick auf die verwendeten Waffen kannte, macht das Bundesjagdgesetz (Abschnitt V.) heutigen Jägern diesbezüglich strenge Vorgaben (www.gesetze-im-internet.de/ bundesrecht/bjagdg/gesamt.pdf). Informationen zu den Jagdgesetzten der Bundesländer finden Sie auf den Webseiten der einzelnen Landwirtschaftministerien.
Die Zeiten ändern sich
Um ca. 6 500 v. Chr. wurden die Menschen in unseren Breiten sesshaft. Ackerbau und Viehzucht sicherten ihnen nun das Überleben. Die Jagd war ab diesem Zeitpunkt nur noch eine von mehreren Quellen der Nahrungsbeschaffung. Während unsere Urahnen noch jagen konnten, wo und was sie wollten, brach über die Menschen des frühen Mittelalters mit dem 7. Jahrhundert n. Chr. eine Zeit der jagdrechtlichen Beschränkungen herein. Die fränkischen Könige erhoben die Jagd in ihren Territorien mit der Errichtung sogenannter Bannforste zum Herrscherrecht. In diesen Forsten hatte nun allein der herrschende König das Recht zu jagen. Zu allem Überfluss mussten die Bauern Jagdfrondienste für ihren Lehnsherren verrichten und beträchtliche Wald- und Flurschäden auf ihren Feldern hinnehmen. Viele dieser Misslichkeiten, die dem gemeinen Volk aus dem herrschaftlichen Jagdrecht erwuchsen sorgten für Ressentiments, die zu den Bauernkriegen des 14. und 15. Jahrhunderts beitrugen. Als die königliche Zentralgewalt ab dem 13. Jahrhundert zu schwinden begann, ging das Jagdrecht in den Bannforsten an die adligen Landesfürsten über. Diese weiteten im Laufe eines Jahrhunderts ihre Jagdterritorien auf das ganze Land aus (Jagdregal). Kein Wunder also, dass die Bauern in ihrer Not vermehrt damit begannen, in den Wäldern ihrer Landesherren zu wildern. Ein Vergehen, übrigens, das mit drakonischen Strafen belegt war.

Hoch- und Niederwild
Aus dieser Zeit stammt die auch heute noch gültige Einteilung in Hoch- und Niederwild: der hohe Adel behielt sich das Jagdrecht auf wertvolle Tiere wie Hirsch oder Wildschwein vor. Niederer Adel und Bauern durften, sofern ihnen das Jagdrecht erteilt wurde, lediglich dem niederen Wild wie Reh, Hase oder Fasan nachstellen.
Das Lexikon der Wildtierarten
Je nach angewandtem Einteilungskriterium kommt es zu Überschneidungen bei den aufgelisteten Tierarten. Deshalb gehört beispielsweise das Reh sowohl zum „Schalen-”, „Haar-“, als auch zum „Niederwild“.
a) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen sind
1. Haarwild: Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild (Wildschweine), Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Dachs, Fischotter, Seehund
2. Federwild: Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Alpenschneehuhn, Wildtruthuhn, Wildtaube, Höckerschwan, Wildgans, Wildente, Säger, Waldschnepfe, Bläßhuhn, Möwe, Haubentaucher, Großtrappe, Graureiher, Greife, Falke, Kohlrabe
b) Die Bundesländer können dieser Liste weitere jagdbare Tiere hinzufügen. Die Länder stellen bestimmte Wildtiere bei Bedarf unter Naturschutz oder geben nicht mehr gefährdete Tierarten wieder zur Jagd frei.
c) Zum Schalenwild zählen Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Sika-, Reh, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild.
d) Zum Hochwild zählt alles Schalenwild, außer Rehwild, des weiteren Auerwild, Steinadler, und Seeadler.
e) Zum Niederwild zählen alle Wildtiere, die nicht zum Hochwild gehören.
Die Jagdgesetzgebung
Erst mit den ersten Demokratisierungsversuchen Mitte des 19. Jahrhunderts und der Märzrevolution von 1848 änderte sich die Gesetzeslage in den deutschen Teilstaaten: Das Jagdrecht wurde nicht mehr an ständische Abstammung, sondern an den Besitz von Grundeigentum gebunden. Die ersten Jagdkarten, den modernen Jagdscheinen ähnlich, wurden ausgestellt und Jagdgenossenschaften gebildet. Jedem Bürger, ungeachtet seiner Abstammung, war es jetzt mit staatlicher Genehmigung möglich, in bestimmten Forstgebieten zu jagen. Die erste gesamtdeutsche Verordnung zum Jagdrecht lieferte das von Hermann Göring forcierte Reichsjagdgesetz von 1934. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges fiel das Jagdrecht für eine siebenjährige Übergangsphase unter das Besatzungsrecht. Erst 1952 wurde das heute noch gültige Bundesjagdgesetz erlassen. Es legt fest, welche Personen (Jagdscheininhaber), welche Wildtierarten (Schalen und Federwild), in welchen Gebieten (private und staatliche Jagdforste), zu welcher Zeit (außerhalb der Schonzeiten) und mit welchen Waffen jagen dürfen.
Hege und Pflege
Das moderne Jagdrecht stellt, im Gegensatz zu mittelalterlichen Jagdtraditionen, nicht mehr alleinig die jagdliche Nutzung der heimischen Wildtiere in den Mittelpunkt. Laut Bundesjagdgesetz obliegt heute jedem Jäger die Hege und der Schutz des Wildes. In der Praxis bedeutet dies, dass der Jäger unter anderem für den Erhalt der Wildtierarten und ihrer Lebensräume Sorge zu tragen hat. Der Abschussplan gibt den Jägern genau vor wieviel Rehwild pro Jahr und Revier geschossen werden darf.
Schießt ein Jäger Tiere, die nicht auf dem Abschussplan stehen, muss diese Straftat unverzüglich angezeigt werden und führt unvermeidlich zum Verlust des Jagdscheines und der Waffenbesitzkarte. In Deutschland, wie international, hat die Jagd unter Tierschützern viele Gegner. Was Tierfreunde allerdings meist nicht bedenken, ist die Tatsache, dass die von der Jagdgenossenschaft in Zusammenarbeit mit der unteren Jagdbehörde, Pächtern und Jagdberatern erstellten Abschusspläne nicht willkürlich festgelegt werden, sondern neben der Bestands- und Seuchenkontrolle auch Aspekte des Umwelt- und Populationsschutzes beinhalten. Allein das Land Rheinland-Pfalz gibt jedes Jahr große Summen für Impfköder aus, die ausgebracht werden um Seuchen in den Wildtierpopulationen zu verhindern. Vermehren sich die Tiere aber unkontrolliert, hat das nicht nur schwere Folgen für Wald und Flur, sondern auch für Gartenbesitzer und Autofahrer. Darüber hinaus führt eine Überpopulation auch innerhalb der Rudelgemeinschaft zu schweren Stresserscheinungen und Futtermangel.
Jäger in der Praxis
Grundsätzlich unterscheidet man die Einzel- und die Gemeinschaftsjagd. Zu den Jagdmethoden, bei denen meist ein Jäger alleine in seinem Jagdbezirk unterwegs ist, zählen der Reviergang, die Pirsch und der Ansitz. Traditionelle Formen der Gesellschaftsjagd sind die Treib- und Drückjagd. Jäger nutzen die besonderen sensorischen Fähigkeiten von Jagdhunden auf ihren Revierstreifzügen. Meist entstammen die Jagdgebrauchshunde speziellen Rassezüchtungen und werden nach ihren besonderen Fähigkeiten in verschiedene Funktionsgruppen eingeteilt. Die einzelnen Bundesländer nehmen die Jagdeignungsprüfung für die Tiere ab, bei der die Hunde auf ihre Arbeit nach dem Schuss, Gehorsam und Wesensfestigkeit getestet werden.
Gruppen von Jagdgebrauchshunden
Vorstehhunde: sehr vielseitig einsetzbar, bleiben bei aufgenommener Witterung ruckartig stehen (das sogenannte Vorstehen) und zeigen dem Jäger die Richtung des Wildes an. Bsp.: Deutsch-Drahthaar, Münsterländer, Irish Setter, Pointer Apportierhunde: ursprünglich in England, heute auch in Deutschland gezüchtet, suchen und bringen das erlegte Wild nach dem Schuss. Bsp.: Golden Retriever, Labrador Retriever Stöberhunde: stöbern Wild aus dichter Deckung und im Gelände auf, zeigen seine Position durch Spurlaut an. Bsp.: Deutscher Wachtelhund, Cockerspaniel Schweißhunde: spüren angeschossenes (Blut = Schweiß) oder verendetes Wild auf und führen den Jäger zu dem Tier, ausgeprägter Geruchssinn. Bsp.: Hannoverscher Schweißhund Erdhunde: besondere Schärfe, geringe Größe, zur Arbeit im Fuchs- und Dachsbau und zum Stöbern einsetzbar. z. B.: Teckel (Dackel), Foxterrier Bracken: ausdauernde Laufhunde, treiben Wild dem Jäger zu, Nachsuche, Stöberjagd. z. B.: Deutsche Bracke, Beagle
Jagdliches Brauchtum
Ihre jahrhundertealten Traditionen bewahren Jäger auch heute noch in einer Fülle aktiv gepflegter Bräuche. Zu den wohl bekanntesten jagdlichen Ritualen gehört die Jägersprache, die einer schnellen und genauen fachlichen Verständigung in der Gruppe dient. Im Gegensatz zu früher ist die Jagdkleidung heute nicht mehr einheitlich festgelegt. Gängig sind tarnfarbige, geräuscharme Stoffe, festes Schuhwerk und der Jägerhut. Bruchzeichen dienen der nonverbalen Informationsvermittlung während der Jagd. Hierfür werden Zweige bestimmter Bäume abgebrochen und für nachfolgende Jäger ausgelegt. Je nachdem wie der Bruch gelegt, wird liefert er dem Finder verschiedene Informationen. Beim sogenannten Leitbruch zeigt die Zweigspitze des gebrochenen Astes nachkommendenden Jägern die Marschrichtung an. Der Fährtenbruch hingegen verweist auf die Laufrichtung flüchtender Wildtiere. Zu den jagdlichen Bräuchen zählt auch ein bestimmter Verhaltenskodex gegenüber erlegtem Wild. Dieses ist immer mit Achtung zu behandeln. Respektloses Verhalten gegenüber dem erbeuteten Tier ist in der Jägerschaft verpönt. Beim „zur Strecke legen“ werden die getöteten Wildtiere nach Art und Größe an einem mit Zweigen bedeckten Platz ausgelegt. Dabei muss das Hoch- vor dem Niederwild aufgereiht werden. Jedes Beutetier erhält dann noch die „letzte Äsung“: Ein gebrochener Zweig wird über das Wild gestrichen und ihm dann symbolisch ins Maul gesteckt. Ein zweiter Zweig wird als Erlegerbruch an den Hut des Schützen gesteckt. Feierlich verblasen die Jäger dann die Strecke mit ihren Jagdhörnern. Das heißt sie lassen ein Signal ertönen, das der Ehrung der erlegten Tiere gilt. Zu den jagdlichen Bräuchen zählen noch eine ganze Reihe weiterer spezieller Lieder und Jagdhornsignale. Die Jagdleitsignale sind auch heute noch fester Bestanteil der Jagd. Sie dienen durch ihre allgemeine Verständlichkeit der Koordinierung und Sicherheit der Jäger. Als allgemein bekanntestes Signal gilt das Halali, das heute zum Ende der Jagd ertönt. Teil der Jagdtraditionen ist auch das Sammeln von Jagdtrophäen, die Trophäenschauen und die Hubertusmesse zu Ehren des Heiligen Hubertus, dem Schutzpatron der Jäger. In der Jägerschaft wird traditionell jährlich am 3. November (Hubertus tag) die Hubertusmesse mit einem speziellen Gottesdienst gefeiert. Ergattert ein Schütze eine Jagdtrophäe übergibt er sie einem Präparator, der das gute Stück für die alljährlich stattfindenden Trophäenschauen vorbereitet, auf denen alle innerhalb einer Jagdsaison geschossenen Stücke ausgestellt werden.
Texte: Thomas Ruhl, Sybille Kärcher
Text und Bilder stammen aus der Ausgabe No. 4 von Port Culinaire, mit freundlicher Genehmigung durch Thomas Ruhl http://www.port-culinaire.de


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